Jugend im öffentlichen Raum

Jugend im öffentlichen RaumDas Großprojekt der Kommunalen Kriminalprävention des Neckar-Odenwald-Kreises „Jugend im öffentlichen Raum", welches bereits über die Kreisgrenze hinaus große Anerkennung erntete und nach einer landesweiten Ausschreibung vom Landeskriminalamt Baden Württemberg zur Förderung ausgewählt wurde, steht im Mittelpunkt der Unterstützung des Fördervereins.

pptSäulendarstellung_Jugend_im_öffentlichen_Raum_-_Kopie.ppt292.5 kB

 

 

Das Projekt setzt da an, wo Jugendliche dem Leistungsdruck in der Schule oder am Arbeitsplatz nicht mehr standhalten und versuchen, die ihnen fehlende Anerkennung und vorhandene Frustration durch Gewalt und Aggressivität abzubauen.

Es geht hierbei nicht nur um den Schutz der Opfer, sondern auch darum, die vermeintlichen Täter möglichst frühzeitig in die Maßnahmen mit einzubeziehen und zu unterstützen. Dieses Projekt, das die vier großen Teilbereiche „Schule", „Öffentliche Veranstaltungen", „Gewerbe" und „Städtebau" umfasst, ist längerfristig auf mehrere Jahre angelegt mit dem Ziel, die am Anfang gewonnenen Ergebnisse aufzugreifen und in die weiteren Projektinhalte mit einzubauen.

Der Teilbereich „Schule" richtet sich an Lehrer, Schüler und Eltern gleichermaßen. Ziel ist es Lehrer zu sensibilisieren strafrechtlich relevante Sachverhalte zu erkennen und entsprechend zu reagieren. Den Schülern soll aufgezeigt werden, dass sie als Teil der Gesellschaft nicht nur Rechte besitzen, sondern auch Pflichten und dass sie daraus auch Verantwortung übernehmen müssen. Gegenüber den Eltern sollen die rechtlichen Inhalte des Jugendschutzgesetzes und Problembewusstsein geweckt werden. Themenschwerpunkte sind hierbei insbesondere Schulgewalt und Neue Medien.

Der Teilbereich „Öffentliche Veranstaltungen" hat den Schwerpunkt des Alkoholmissbrauchs von Kindern und Jugendlichen und der daraus resultierenden Gewaltdelikte. Durch die Schaffung von einheitlichen Standards für den gesamten Neckar-Odenwald-Kreis soll eine reibungslose Umsetzung der Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes besser gewährleistet werden.

Ziel des Teilbereichs „Gewerbe" ist die Sensibilisierung bei den Gewerbetreibenden hinsichtlich ihrer Verpflichtungen aus dem Gaststätten- und Jugendschutzgesetz. Gleichzeitig sollen dem Alkoholmissbrauch und der Spielsucht von Kindern und Jugendlichen in Gaststätten, Diskotheken und Spielhallen entgegengewirkt werden.

Der Teilbereich „Städtebau" befasst sich mit dem öffentlichen Raum, welcher eine Plattform für die Begegnung der verschiedenen Gruppen mit unterschiedlicher Nutzungsabsicht darstellt. Ziel ist es öffentliche Räume zu schaffen, die sowohl auf die Bedürfnisse der Jugendlichen, als auch auf die Erwachsenen ausgerichtet sind, um somit ein konfliktarmes Zusammenleben von Jung und Alt zu gewährleisten.