Feste feiern – aber richtig

jugendschutzgesetz graphische darstellungAusgangspunkte des im Jahr 2007 initiierten Projekts waren der im Neckar-Odenwald-Kreis bei öffentlichen Tanzveranstaltungen vermehrt festgestellte übermäßige Alkoholkonsum und daraus resultierende Gewaltdelikte von Jugendlichen und Heranwachsenden.

pdfInformationen zum Alterskontrollarmbändchen378.97 KB

pdfAnschreiben des Landrats und des Leiters der PD Mosbach468.45 KB

pdfCheckliste Jugendschutz bei Veranstaltungen468.45 KB

pdfErziehungsbeauftragung112.13 KB

pdfgrafische Darstellung Jugendschutzgesetz405.25 KB

pdfMerkblatt Infektionsschutz72.78 KB

pdfMerkblatt Zusatzstoffe39.3 KB

pdffreiwillige Selbstverpflichtung für Veranstalter476.64 KB

 

 

Da es in der Vergangenheit zudem, vor allem bei Festen mit Live-Musik, verstärkt zu einer zeitlichen Verschiebung der Feierlichkeiten bis in die frühen Morgenstunden kam und die Bestimmungen des Jugendschutzes nicht konsequent umgesetzt wurden erarbeiteten das Landratsamt NOK (Geschäftsbereich Jugendhilfe), der Arbeitskreis des Gemeindetages Kreisverband Neckar-Odenwald-Kreis und die Polizeidirektion Mosbach gemeinsame Hinweise, wie solche unangenehmen Begleiterscheinungen bei Veranstaltungen vermieden werden können.

Alle 27 Städte und Gemeinden im Neckar-Odenwald-Kreis haben sich in einer schriftlichen Erklärung verpflichtet, gemeindeeigene Veranstaltungen nur unter Beachtung detailliert beschriebener Voraussetzungen (z.B. Beginn und Ende einer Veranstaltung / Sicherheitsdienste / Alkoholausschank etc.) durchzuführen bzw. die Vermietung und Verpachtung gemeindeeigener Veranstaltungsorte zu genehmigen.

Hierdurch soll erreicht werden, dass Veranstaltungen im Neckar-Odenwald-Kreis -insbesondere hinsichtlich der Einhaltung des Jugendschutzes- künftig wieder einheitlich und vor allem sicher ablaufen.

Parallel dazu fanden gemeinsame Fortbildungsveranstaltungen für Vereinsvorsitzende / Veranstalter durch die Polizei, das Landratsamt und der Kommunen statt. Hierzu wurden entsprechende Informationsmappen für die Verantwortlichen erstellt. Zwischenzeitlich wurden bei insgesamt acht Veranstaltungen über 700 Vereinsvorsitzende geschult.

Des Weiteren wurde zusammen mit dem Arbeitskreis Suchtprophylaxe eine Alterskontrollscheibe entworfen und kreisweit an Tankstellen, Supermärkten und Getränkefachgeschäften (überall dort wo alkoholische Getränke verkauft werden) verteilt. Die Scheibe soll dem Personal die genaue Altersfeststellung des Kunden erleichtern. Seit Einführung des Projekts wurden außerdem mehr als 300000 Armbändchen zur Alterskontrolle (Zugang zu einer Veranstaltung, Alkoholabgabe) durch das Landratsamt verkauft.